Impressum
Diese Seite enthält die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung. Sie ist derzeit unvollständig: Die fehlenden Angaben sind einzeln gekennzeichnet und müssen vor dem Livegang durch die tatsächlichen Daten des Betreibers ersetzt und anwaltlich geprüft werden.
Diese Seite ist noch unvollständig
Zu dieser Seite liegen noch nicht alle gesetzlich erforderlichen Angaben vor. Die betroffenen Stellen sind im Text einzeln als fehlend gekennzeichnet. Bis sie vollständig sind, ist die Seite von der Suchmaschinen-Indexierung ausgenommen.
Fehlende Angaben: Name bzw. Firma des Diensteanbieters, Ladungsfaehige Anschrift, Rechtsform des Betreibers, Verantwortlich fuer den Inhalt (natuerliche Person), Anschrift der verantwortlichen Person.
Noch zu klären, ob einschlägig: Vertretungsberechtigte Person, Telefonnummer oder gleichwertiger zweiter Kanal, Registergericht, Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Zustaendige Aufsichtsbehoerde, Zuordnung der Verantwortung bei mehreren Bereichen, Hinweis zur Online-Streitbeilegung, Teilnahme an der Verbraucherschlichtung. Diese Punkte sind keine fehlenden Werte — es ist offen, ob sie in diesem Fall überhaupt anzugeben sind.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und muss vor dem Livegang anwaltlich geprüft werden.
Unvollständige Vorlage – keine Rechtsberatung
Diese Seite ist eine Vorlage und keine Rechtsberatung. Es steht bewusst kein erfundener Wert darin – weder eine Firma noch eine Anschrift, Registerdaten, Kontaktwege oder eine Schlichtungsstelle.
Fehlende Angaben sind einzeln gekennzeichnet, und zwar in zwei klar unterschiedenen Arten. „Angabe fehlt” heißt: Das Feld ist einschlägig, der Wert liegt noch nicht vor. „Noch zu klären, ob einschlägig” heißt etwas anderes – hier ist noch gar nicht entschieden, ob die Angabe in diesem Fall überhaupt zu machen ist. Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Aufsichtsbehörde sind genau solche Fälle: Sie werden nur verlangt, wenn ein Registereintrag besteht, eine Nummer erteilt wurde oder die Tätigkeit einer Zulassung bedarf.
Diese Unterscheidung ist kein Formalismus. Wer beides als gleich zwingend behandelt, gerät unter Druck, ein Registergericht einzutragen, das es nicht gibt. Trifft ein Fall nicht zu, wird der betreffende Abschnitt vor dem Livegang vollständig entfernt – nicht leer veröffentlicht.
Diensteanbieter
Angaben nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz):
Angabe fehlt: Firmenname des Diensteanbieters (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)Angabe fehlt: Straße und Hausnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)
Angabe fehlt: Postleitzahl (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG) Angabe fehlt: Ort (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)
Deutschland
Einzutragen ist der vollständige Name des Betreibers in der Schreibweise, die auch gegenüber Behörden und Gerichten gilt: bei eingetragenen Gesellschaften die Firma einschließlich des Rechtsformzusatzes, bei einem Einzelunternehmen der bürgerliche Vor- und Nachname. Die Anschrift muss eine ladungsfähige Anschrift sein; ein Postfach genügt dafür nicht.
Vertretungsberechtigte Person
Vertreten durch: Noch zu klären, ob einschlägig: Vertretungsberechtigte Person (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)
Hier steht die Person, die den Diensteanbieter nach außen vertritt – bei einer Gesellschaft das vertretungsberechtigte Organ, also etwa die Geschäftsführung oder der Vorstand. Betreibt eine natürliche Person das Angebot als Einzelunternehmen, entfällt dieser Abschnitt, weil der Name bereits oben steht.
Dieser Abschnitt ist nur einschlägig, wenn: Der Diensteanbieter ist eine juristische Person oder eine Personengesellschaft. Ob das hier zutrifft, ist noch nicht geklärt. Trifft es nicht zu, wird der Abschnitt vor dem Livegang ersatzlos entfernt – nicht leer veröffentlicht.
Kontakt
E-Mail: contact@iptelevizija.de
Telefon: Noch zu klären, ob einschlägig: Telefonnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG)
Dieser Abschnitt ist nur einschlägig, wenn: Die E-Mail-Adresse allein genuegt der Anforderung unmittelbarer Kommunikation nicht. Ob das hier zutrifft, ist noch nicht geklärt. Trifft es nicht zu, wird der Abschnitt vor dem Livegang ersatzlos entfernt – nicht leer veröffentlicht.
Die Kontaktangaben müssen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Eine tatsächlich erreichbare und regelmäßig gelesene E-Mail-Adresse gehört deshalb in jedem Fall hierher; ein Kontaktformular allein ersetzt sie nicht. Ob zusätzlich eine Telefonnummer genannt wird oder ein gleichwertiger zweiter Kanal ausreicht, ist vor dem Livegang zu klären. Bleibt es bei der E-Mail-Adresse, wird die Telefonzeile ersatzlos gestrichen statt leer veröffentlicht.
Registereintrag
Registergericht: Noch zu klären, ob einschlägig: Registergericht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG)
Registernummer: Noch zu klären, ob einschlägig: Registernummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG)
Dieser Abschnitt betrifft nur Betreiber, die in ein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind. Die Angaben müssen mit dem Registerauszug übereinstimmen – einschließlich des Gerichts, das das Register führt. Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen entfernt den Abschnitt vollständig.
Dieser Abschnitt ist nur einschlägig, wenn: Der Diensteanbieter ist in ein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen. Ob das hier zutrifft, ist noch nicht geklärt. Trifft es nicht zu, wird der Abschnitt vor dem Livegang ersatzlos entfernt – nicht leer veröffentlicht.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Noch zu klären, ob einschlägig: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG (i. V. m. § 27a UStG))
Anzugeben ist ausschließlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern eine erteilt wurde. Die Steuernummer des Finanzamts gehört nicht in ein Impressum und wird auch nicht ersatzweise genannt. Wer über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, entfernt diesen Abschnitt.
Dieser Abschnitt ist nur einschlägig, wenn: Dem Diensteanbieter wurde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Ob das hier zutrifft, ist noch nicht geklärt. Trifft es nicht zu, wird der Abschnitt vor dem Livegang ersatzlos entfernt – nicht leer veröffentlicht.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde: Noch zu klären, ob einschlägig: Zuständige Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG)
Diese Angabe ist nur zu machen, wenn die ausgeübte Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf. Ein Angebot, das ausschließlich eigene redaktionelle Beiträge veröffentlicht und keinen Rundfunk veranstaltet, dürfte darunter nicht fallen – diese Vorlage trifft dazu aber bewusst keine Feststellung und nennt deshalb auch keine Behörde. Trifft die Zulassungsbedürftigkeit nicht zu, wird der Abschnitt ersatzlos entfernt.
Dieser Abschnitt ist nur einschlägig, wenn: Die Taetigkeit bedarf einer behoerdlichen Zulassung. Ob das hier zutrifft, ist noch nicht geklärt. Trifft es nicht zu, wird der Abschnitt vor dem Livegang ersatzlos entfernt – nicht leer veröffentlicht.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Angabe fehlt: Verantwortlich für den Inhalt (§ 18 Abs. 2 MStV)Angabe fehlt: Anschrift der verantwortlichen Person (§ 18 Abs. 2 MStV)
Der Medienstaatsvertrag verlangt für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, dass eine verantwortliche natürliche Person mit Namen und Anschrift benannt wird. Dieses Angebot veröffentlicht redaktionelle Beiträge und ist deshalb entsprechend zu behandeln. Genannt wird eine Person, nicht eine Abteilung und nicht die Redaktion als Ganzes. Welche persönlichen Voraussetzungen diese Person erfüllen muss und ob bei mehreren Verantwortlichen eine Zuordnung zu einzelnen Bereichen des Angebots nötig ist, ist vor dem Livegang juristisch zu klären; diese Vorlage trifft dazu bewusst keine Aussage. Wer hinter dem Angebot steht und nach welchen Grundsätzen gearbeitet wird, beschreibt die Seite Über uns.
Hinweise zur Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung: Noch zu klären, ob einschlägig: Hinweis zur Online-Streitbeilegung (Verbraucherstreitbeilegungsrecht)
An dieser Stelle verweisen viele Impressen auf eine von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung. Der rechtliche Rahmen dieses Hinweises ist in Bewegung, und die Verweispflicht knüpft ohnehin an Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern an, die über dieses Angebot derzeit nicht geschlossen werden. Diese Vorlage nennt deshalb keine Adresse und keinen Link. Vor dem Livegang ist zu prüfen, ob ein solcher Hinweis überhaupt erforderlich ist und – falls ja – wie er aktuell zu formulieren ist.
Verbraucherschlichtung: Noch zu klären, ob einschlägig: Teilnahmebereitschaft an der Verbraucherschlichtung (Verbraucherstreitbeilegungsrecht)
Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Angabe muss eine tatsächlich getroffene Entscheidung wiedergeben und darf nicht aus einer Vorlage übernommen werden. Besteht eine Teilnahmebereitschaft oder eine Teilnahmepflicht, sind zusätzlich Name und Anschrift der zuständigen Stelle zu nennen: Noch zu klären, ob einschlägig: Verbraucherschlichtungsstelle (Verbraucherstreitbeilegungsrecht) . Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab; diese Vorlage benennt deshalb keine.
Dieser Abschnitt ist nur einschlägig, wenn: Ueber das Angebot werden Online-Kauf- oder Dienstleistungsvertraege mit Verbrauchern geschlossen. Ob das hier zutrifft, ist noch nicht geklärt. Trifft es nicht zu, wird der Abschnitt vor dem Livegang ersatzlos entfernt – nicht leer veröffentlicht.
Haftung für Inhalte
Für eigene Inhalte auf diesen Seiten ist der Diensteanbieter nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Eine allgemeine Pflicht, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten, besteht nach den Vorschriften über digitale Dienste dagegen nicht. Pflichten zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben davon unberührt; eine Haftung ist insoweit erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Sobald entsprechende Rechtsverletzungen bekannt werden, werden die betreffenden Inhalte entfernt.
Die redaktionellen Beiträge dieses Angebots sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Sie beschreiben Technik, Begriffe und Vorgehensweisen; sie ersetzen weder die Prüfung eines konkreten Einzelfalls noch die Auskunft einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts. Wirtschaftliche Beziehungen, die die Berichterstattung berühren könnten, werden auf der Seite Transparenz und Werbekennzeichnung offengelegt.
Haftung für Links
Dieses Angebot verweist mit Links auf externe Websites Dritter, auf deren Inhalte kein Einfluss besteht. Für fremde Inhalte kann deshalb keine Gewähr übernommen werden; verantwortlich ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der verlinkten Seite. Verlinkte Seiten werden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf erkennbare Rechtsverstöße geprüft. Eine dauerhafte inhaltliche Kontrolle verlinkter Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung nicht zumutbar. Werden Rechtsverletzungen bekannt, werden die betreffenden Links entfernt.
Dieser Abschnitt beschreibt eine Zusage, die im Betrieb auch eingehalten werden muss: Wer sie veröffentlicht, muss Links vor dem Setzen prüfen und Hinweise auf rechtswidrige Zielseiten tatsächlich bearbeiten.
Urheberrecht
Die vom Betreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Urheberin oder des jeweiligen Urhebers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit Inhalte auf diesen Seiten nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet und als solche gekennzeichnet. Sollte dennoch eine Urheberrechtsverletzung bekannt werden, wird um einen Hinweis über die oben genannte Kontaktadresse gebeten; bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden solche Inhalte entfernt. Marken-, Produkt- und Sendernamen Dritter werden ausschließlich zur Bezeichnung des jeweiligen Angebots verwendet; die Rechte daran stehen den jeweiligen Inhabern zu.
Was vor dem Livegang zu ersetzen ist
Die Angaben zerfallen in zwei Gruppen, die oft vermischt werden. Das ist mehr als eine Ordnungsfrage: Wer beides als gleich zwingend behandelt, gerät unter Druck, ein Registergericht oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einzutragen, die es gar nicht gibt.
Immer erforderlich – ohne diese Angaben ist die Seite nicht veröffentlichungsfähig:
- Name beziehungsweise Firma des Diensteanbieters
- ladungsfähige Anschrift (ein Postfach genügt nicht)
- Rechtsform: natürliche Person oder Gesellschaft – diese eine Antwort entscheidet über drei weitere Abschnitte
- eine tatsächlich erreichbare elektronische Kontaktadresse
- verantwortliche natürliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV, mit Anschrift
Nur erforderlich, wenn der jeweilige Fall vorliegt:
- vertretungsberechtigte Person – nur bei einer Gesellschaft
- Registergericht und Registernummer – nur bei einem Eintrag in ein öffentliches Register
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – nur, wenn eine erteilt wurde
- zuständige Aufsichtsbehörde – nur bei zulassungsbedürftiger Tätigkeit
- Telefonnummer oder ein gleichwertiger zweiter Kanal – nur, falls die E-Mail-Adresse allein nicht genügt
- Hinweise zur Streitbeilegung – nur, wenn über dieses Angebot Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden
Trifft einer dieser Fälle nicht zu, wird der betreffende Abschnitt vollständig entfernt und
nicht leer veröffentlicht. Der aktuelle Stand jedes einzelnen Feldes – vorhanden, fehlend, nicht
einschlägig oder noch zu klären – steht in src/config/legal-fields.json und wird bei jedem Lauf
von npm run launch-check ausgewiesen.
Die Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen getrennt davon in der Datenschutzerklärung, die ebenfalls noch Platzhalter enthält.