Korrekturen

Was hier dokumentiert wird

Ein Ratgeber, der keine Fehler einräumt, hat entweder keine Leser oder kein Verzeichnis. Wir führen deshalb ein öffentliches Verzeichnis und unterscheiden darin drei Fälle.

Eine Korrektur betrifft eine Aussage, die unrichtig war. Eine Klarstellung betrifft eine Aussage, die zutraf, aber missverständlich formuliert war und zu einem falschen Schluss verleiten konnte. Eine Aktualisierung betrifft eine Aussage, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zutraf und durch eine spätere Entwicklung überholt wurde.

Jeder Eintrag nennt das Datum, die betroffene Seite, den bisherigen und den neuen Stand und, soweit bekannt, wie der Fehler aufgefallen ist. Einträge bleiben dauerhaft stehen. Ein Verzeichnis, das sich leeren lässt, dokumentiert nichts.

Nicht verzeichnet werden Tippfehler, Formulierungsglättungen und gestalterische Änderungen ohne inhaltliche Wirkung. Sie werden behoben, verändern aber keine Aussage. Wo sich der Inhalt einer Seite spürbar ändert, ohne dass eine frühere Aussage falsch war, wird das zusätzlich in der Aktualisierungshistorie der jeweiligen Seite vermerkt.

Wie Sie einen Fehler melden

Schreiben Sie uns über die auf der Kontaktseite genannte Korrekturadresse. Hilfreich sind drei Angaben: die Adresse der betroffenen Seite, der beanstandete Satz im Wortlaut und – wenn vorhanden – die Quelle, die dagegen spricht. Damit lässt sich ein Hinweis meist am selben Tag prüfen.

Wir prüfen jeden Hinweis und antworten auch dann, wenn wir bei unserer Darstellung bleiben; in diesem Fall nennen wir Ihnen den Grund und die Quelle. Bestätigt sich ein inhaltlicher Fehler, wird die Seite korrigiert und der Vorgang hier vermerkt. Nach welchen Regeln Angaben vor der Veröffentlichung geprüft werden, steht in den Redaktionsrichtlinien.

Warum dieses Verzeichnis derzeit leer ist

Diese Website ist neu, und es liegen bislang keine Einträge vor. Das ist keine Aussage über ihre Fehlerfreiheit, sondern über ihr Alter: Bisher hat uns niemand einen Fehler gemeldet, und uns selbst ist bei den laufenden Prüfungen keiner aufgefallen.

Wir gehen davon aus, dass sich das ändert. Sobald der erste Eintrag entsteht, steht er hier – auch dann, wenn er uns unangenehm ist.

Verzeichnis

  1. Korrektur

    M3U einfach erklärt: Was hinter der Playlist-Datei steckt

    Bisher
    Der Beitrag stellte fest, aus dem M3U-Format sei nie ein offizieller Standard geworden. Das war in dieser Pauschalität falsch.
    Jetzt
    Der Beitrag unterscheidet jetzt zwei Ebenen: Die Grundbausteine #EXTM3U und #EXTINF sind in der HLS-Spezifikation RFC 8216 verbindlich festgeschrieben. Die IPTV-typischen Attribute tvg-id, tvg-name, tvg-logo und group-title kommen dort hingegen nicht vor – ebenso wenig ein Verfahren, mehrere Sender in einer Datei zu führen. Diese Ebene ist eine De-facto-Konvention, kein Standard.
    Hinweis durch
    Eigene Quellenprüfung der Redaktion beim Abgleich des Beitrags gegen RFC 8216